Balkonkraftwerk

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für Ihr Zuhause?

Balkonkraftwerk

Sie möchten Teil der Energiewende sein? Sie besitzen keine Dach- oder Freifläche für die Installation einer Photovoltaik-Anlage?

 

Kein Problem! Unser Balkonkraftwerk ist eine Mini-Photovoltaikanlage und somit eine perfekte Alternative!

 

 Die Anlage wird außen am Balkon befestigt und der erzeugte Strom wird direkt ins eigene Hausnetz eingespeist. Selbsterzeugte Energie wird verwendet und Ihre Stromkosten gesenkt.

 

Ihre Vorteile

  • Seit 2023: Entfall der Umsatzsteuer
  •  Balkonkraftwerke werden staatlich gefördert
  • Das größte finanzielle Potenzial: Eigennutzung (keine Einspeisung ins öffentliche Netz)
  • nur Gewinn nach wenigen Jahren
  • Bis zu 25 Jahre lang zuverlässige Nutzung
  • Sie sind Teil der Energiewende und produzieren CO2-freien Strom

Was gibt es zu beachten?

  • Deutschland: maximal 600W-Balkonkraftwerk erlaubt
  • Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung, Förderung, etc. 
  • Wir treffen alle Sicherheitsmaßnahmen für Sie
  • Die Anlage wird widerstandsfähig montiert, z. B. auf Garagen, Hütten, an Hausfassaden oder Geländern von Terrassen, Balkonen und Rasenflächen
  • Wir beraten Sie bei der richtigen Positionierung/Ausrichtung der Module, um die Leistung und Lebenszeit zu optimieren

Unsere Mission

Unsere Mission ist es, unser umfassendes Fachwissen und unsere Erfahrungen aus der Solar-, Speicher- und Energiebranche anzuwenden, um unseren Kunden Lösungen mit hoher Qualität zu liefern. Oberste Priorität sind immer unsere Kunden. Wir garantieren eine qualitativ hochwertige Arbeit sowie sichere und modernste Technik.

FAQ

Eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) wandelt mit Hilfe von Solarzellen Sonnenlicht in elektrischen Strom um. PV-Anlagen bestehen aus Solarzellen, Wechselrichtern und einer Unterkonstruktion, mit der die Solarzellen auf dem Dach befestigt werden. Sobald das Sonnenlicht auf die Solarzellen fällt, entsteht eine Gleichspannung in den Siliziumscheiben der Zelle. Der erzeugte Gleichstrom (DC) fließt zu einem Wechselrichter, der ihn in Wechselstrom (AC) umwandelt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die erzeugte Energie zu nutzen.

Die erzeugte Energie wird nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern kann ohne öffentlichen Stromanschluss direkt im Haus verbraucht werden (hierfür ist eine Batterie notwendig).

 

Die erzeugte Energie wird zu 100% in das öffentliche Stromnetz eingespeist und im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an den örtlichen Netzbetreiber verkauft (hierfür ist keine Batterie nötig).

Hierbei wird Ihr Haushalt mit Strom aus verschiedenen Quellen versorgt z. B. aus den Solarmodulen, der Speicherbatterie und dem öffentlichen Stromnetz. Wenn die Stromversorgung aus den Solarmodulen nicht ausreicht, ergänzt Ihre Solaranlage selbstständig indem sie Solarstrom aus der Batterie nutzt. Bei unzureichender Solarleistung (z. B. nachts) und leeren Batterien wird Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen.

 

Künftige Systeme der Hybrid-PV-Anlagen bringen aber noch den großen Vorteil, dass sie auch ohne Zusatzmodul in der Lage sind, ein inselfähiges Netz (Off-Grid) aufzubauen. Somit ist eine unabhängige Stromversorgung auch bei Stromausfall möglich. Eine weitere nützliche Funktion ist ein Steuerausgang, um bei Überschuss von Solarenergie bestimmte Geräte wie beispielsweise eine Wärmepumpe anzusteuern. Zudem können Sie auch einen sogenannten Inselausgang nutzen, mit dem Sie etwas das keinen eigenen Zugang zum Stromnetz hat, versorgen können z. B. ein Gartenhaus.

 

Wenn mehr Energie von der Solaranlage erzeugt wird als ihr Haushalt verbraucht, kann dieser in einer Batterie zwischengespeichert werden. Sobald der Solarstrom nicht mehr ausreicht, um Ihren Haushalt zu versorgen, wird die gespeicherte Energie aus der Batterie genutzt und ersetzt somit den teuren Strom aus dem öffentlichen Netz (z. B. nachts). Auf diese Weise maximieren Sie Ihren Verbrauch an Solarstrom und minimieren Ihren Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz – und somit auch Ihre Stromkosten!

 

Was Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst:

  • Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?  Wer Fördergelder beantragen und sicher sein möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage anmelden. Wer auf eine Anmeldung verzichtet, bekommt normalerweise keine Strafe bei einer Mini PV- Anlage.
  • Wie funktioniert die Anmeldung? Zuerst erfolgt die Registrierung beim Netzbetreiber, wofür meist nur etwa 5 Minuten nötig sind. Anschließend wird das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt, wofür nochmals etwa 15 Minuten anfallen.
  • Was kostet die Anmeldung? Die Registrierung ist völlig kostenfrei

Der Begriff „Bagatellgrenze“ fällt im Bezug zur Anmeldung des Kraftwerks. Damit ist die Grenze der erzeugten Menge an Strom gemeint, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

In Deutschland liegt diese bei 600 Watt. Viele andere EU-Mitglieder wie z. B. Österreich erlauben Balkonkraftwerke bis 800 Watt 

Hinweis: Mitte März 2023 wurden beim ersten von Robert Habeck initiierten PV-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen:

  • Meldepflichten sollen vereinfacht oder aufgehoben werden
  • Schuko-Stecker sollen offiziell als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden
  • Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden
  • Maximalleistung soll auf mehr als 600 Watt angehoben werden
  • Rückwärtsdrehender Zähler sind vorübergehend zu dulden, bis der jeweilige Zähler getauscht ist

Wann genau diese Vereinfachungen in Kraft treten ist noch nicht sicher. Wer mehr dazu wissen möchte, findet umfassende Informationen zu diesem Thema in der Photovoltaik-Strategie der Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Grundsätzlich stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini-PV-Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Nutzer selbst oder durch eine Elektrofachkraft, die manchmal erforderlich ist, um für ein Balkonkraftwerk Fördergelder in Anspruch nehmen zu können.

Tipp: Wer ein vereinfachtes Anmeldeformular nutzt, kann dieses in nur etwa 5 Minuten selbst ausfüllen und versenden, benötigt also keinen Fachmann.

Ist das Balkonkraftwerk installiert, erfolgt seine Anmeldung beim eigenen Netzbetreiber, bei dem es sich in der Regel um das örtliche Stadtwerk/den Energieversorger handelt.

So lässt sich der zuständige Netzbetreiber für die Anmeldung herausfinden

  • Anruf beim Energieversorger, die Telefonnummer befindet sich in der Regel auf der Stromrechnung.
  • Abfrage in der BDEW Datenbank. Der Netzbetreiber sollte auf der Stromrechnung in Form einer 13-stelligen Code-Nummer angegeben sein. Diese Nummer kann in einer Datenbank Abfrage des „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ abgefragt werden.
  • Abfrage bei der Störungsauskunft. Ebenfalls zielführend für die Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers ist die Abfrage der eigenen Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft.

Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber, als auch die Registrierung im Marktstammdatenregister sind kostenlos.

Sollte der Netzbetreiber ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk bemerkt haben, werden Nutzer per Post aufgefordert, die Anmeldung nachzuholen.

Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber davon etwas mitbekommt.

Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Registrierung mithilfe des MaStR Onlineassistenten starten und ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang für sich selbst als Administrator anlegen.
  2. Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren.

Das eigene Balkonkraftwerk anmelden. Diese drei Schritte dauerten in unserem Test nur 20 Minuten.

Wichtig: Soll das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ beantwortet werden.

 

Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet. 

Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt – unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Steckdosen.

Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade sollten Nutzer, die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.

Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.

Grundsätzlich verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.

Beispielsweise wenn mehrere Solarpaneele an einer Hausfassade angeschraubt werden sollen, oder ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.

Aktuell sind in Deutschland nur 600 Watt Balkonkraftwerke erlaubt. Dabei ist allerdings die Leistung des Wechselrichters ausschlaggebend, weil dieser die Einspeisung des Balkonkraftwerks beschränkt. Die Module selbst können mehr als 600 Watt aufweisen, um auch bei geringerer Sonneneinstrahlung eine hohe Einspeiseleistung nahe der durch den Wechselrichter begrenzten 600 Watt zu erzielen.

Denn entgegen der EU-Verordnung, welche 800 Watt als Maximalleistung nennt, gilt in Deutschland durch die VDE-Verordnung 600 Watt als Bagatellgrenze.

In deutschen Haushalten werden normalerweise Sicherungen eingesetzt, die Ströme von 16 Ampere zulassen – damit wird der Betrieb von maximal 3.680 Watt Leistungsabnahme abgesichert (230 Volt * 16 Ampere).

Bei einem Balkonkraftwerk können nun weitere 600 Watt Leistungsabnahme dazu kommen, da es nicht durch den Sicherungsautomaten begrenzt wird, sondern direkt ins Hausnetz einspeist.
Sollten also im unwahrscheinlichen Fall 4.280 Watt Leistungsabnehmer eingeschaltet sein, würden 18,6 Ampere (4.280 Watt / 230 Volt) im Hausnetz fließen, ohne dass die Sicherung greift. Für moderne, normkonforme Elektroinstallationen ist das nicht ausreichend, um einen Kabelbrand zu verursachen.

Lediglich bei einer veralteten Elektroinstallation sollte die Absicherung auf 13 Ampere reduziert werden – bei maximaler Einspeisung des Balkonkraftwerks würden 13+2,6 =15,6 Ampere im Hausnetz fließen, was die Elektroleitungen bedenkenlos aushalten.

Der VDE hat in seiner Norm VDE-AR-N 4105: 2017-07 festgelegt, dass eine Elektrofachkraft die tatsächliche Leitungsbelastung prüfen und die elektrische Installation eines Balkonkraftwerks vornehmen soll. Dies ist aber lediglich für ältere Elektroinstallationen absolut notwendig und eine eigene Montage bei modernen Immobilien eher unbedenklich.

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen tätigen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

Nach oben scrollen