Privatkunden

Photovoltaik-Anlage

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für Sie?

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Setzen Sie auf Solarenergie!

Investieren Sie mit E&S Smart Energy in modernste Technik! Wir bieten End-to-End-Solarenergielösungen für Hausbesitzer, die Wert auf Einsparungen und zuverlässigen Service legen.

Planung und Beschaffung

Wir arbeiten mit den besten Paneel-, Wechselrichter- und Speicherherstellern der Branche zusammen und passen alle Komponenten individuell an Ihr Projekt und Ihren Standort an. Unsere hochwertigen Produkt- und Leistungsstandards stellen sicher, dass jede Solarenergielösung Spitzenleistung, Effizienz und Zuverlässigkeit verspricht.

 

Montage und Installation

Ihre Anlage wird von unserem erfahrenen Team installiert, in Betrieb genommen und an das Netz angebunden. Durch einen individuell für Sie erstellten Betriebs- und Wartungsplan erzeugt Ihre Anlage langlebig Energie für Sie.

 

Wir wissen, wie man Projekte umsetzt: pünktlich, budgetgerecht und mit höchster Qualität. Unser präziser Ansatz zur Ausführung von Projekten – vom Bau bis hin zur Fertigstellung – sichert mit einem ausgeklügelten Zeitplan, dass alle Projektmeilensteine zuverlässig und schnell erreicht werden.
  

Unsere Mission für eine bessere Zukunft!

Unsere Mission ist es, unser umfassendes Fachwissen und unsere Erfahrung aus der aufstrebenden Solar-, Speicher- und Energiebranche anzuwenden, um unseren Kunden umweltfreundliche Qualitätslösungen zu liefern, die ihnen maximale Kapitalrenditen garantieren. Bei allem, was wir tun, hat es für uns oberste Priorität, unseren Kunden qualitativ hochwertige Arbeit, sowie sichere und modernste Technik zu bieten.

FAQ

Eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) wandelt mit Hilfe von Solarzellen Sonnenlicht in elektrischen Strom um. PV-Anlagen bestehen aus Solarzellen, Wechselrichtern und einer Unterkonstruktion, mit der die Solarzellen auf dem Dach befestigt werden. Sobald das Sonnenlicht auf die Solarzellen fällt, entsteht eine Gleichspannung in den Siliziumscheiben der Zelle. Der erzeugte Gleichstrom (DC) fließt zu einem Wechselrichter, der ihn in Wechselstrom (AC) wandelt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese erzeugte Energie zu nutzen.

Die erzeugte Energie wird nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern kann ohne öffentlichen Stromanschluss direkt im Haus verbraucht werden (hierfür ist eine Batterie notwendig).

 

Die erzeugte Energie wird zu 100% in das öffentliche Stromnetz eingespeist und im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an den örtlichen Netzbetreiber verkauft (hierfür ist keine Batterie nötig).

Hierbei wird Ihr Haushalt mit Strom aus verschiedenen Quellen versorgt z. B. aus den Solarmodulen, der Speicherbatterie und dem öffentlichen Stromnetz. Wenn die Stromversorgung aus den Solarmodulen nicht ausreicht, ergänzt Ihre Solaranlagen selbstständig indem sie zwischengespeicherten Solarstrom aus der Batterie nutzt. Bei unzureichender Solarleistung (z. B. nachts) und leeren Batterien wird Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen.

 

Künftige Systeme der Hybrid-PV-Anlagen bringen aber noch den großen Vorteil, dass sie auch ohne Zusatzmodul in der Lage sind, ein inselfähiges Netz (Off-Grid) aufzubauen. Somit ist eine unabhängige Stromversorgung auch bei Stromausfall möglich. Eine weitere nützliche Funktion ist ein Steuerausgang, um bei Überschuss von Solarenergie bestimmte Geräte wie beispielsweise eine Wärmepumpe anzusteuern. Zudem können Sie auch einen sogenannten Inselausgang nutzen, mit dem Sie etwas, das keinen eigenen Zugang zum Stromnetz hat, versorgen können z. B. ein Gartenhaus.

 

Wenn mehr Energie von der Solaranlage erzeugt wird als ihr Haushalt verbraucht, kann dieser in einer Batterie zwischengespeichert werden. Sobald der Solarstrom nicht mehr ausreicht, um Ihren Haushalt zu versorgen, wird die gespeicherte Energie aus der Batterie genutzt und ersetzt somit den teuren Strom aus dem öffentlichen Netz (z. B. nachts). Auf diese Weise maximieren Sie Ihren Verbrauch an Solarstrom und minimieren Ihren Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz – und somit auch Ihre Stromkosten!

 

Was Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst:

  • Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?  Wer Fördergelder beantragen oder einfach nur auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage auf jeden Fall anmelden. Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagen Besitzer in der Regel keine Strafen an.
  • Wie funktioniert die Anmeldung? Zuerst erfolgt die Registrierung beim Netzbetreiber, wofür meist nur etwa 5 bis 10 Minuten nötig sind. Anschließend wird das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt, wofür nochmals etwa 15 Minuten anfallen.
  • Was kostet die Anmeldung? Für die Registrierung werden keine Gebühren fällig.

In der Diskussion um die Balkonkraftwerk Anmeldung fällt immer wieder der Begriff „Bagatellgrenze“. Damit ist u. a. die Grenze der erzeugten Menge an Strom gemeint, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

In Deutschland liegt diese bei 600 Watt, während viele andere EU-Mitglieder wie z. B. Österreich Balkonkraftwerke bis 800 Watt erlauben.

Hinweis: Mitte März 2023 wurden beim ersten von Robert Habeck initiierten PV-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen:

  • Meldepflichten sollen vereinfacht oder aufgehoben werden
  • Schuko-Stecker sollen offiziell als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden
  • Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden
  • Maximalleistung soll auf mehr als 600 Watt angehoben werden
  • Rückwärtsdrehende Zähler sind vorübergehend zu dulden, bis der jeweilige Zähler getauscht ist

Wann genau diese Vereinfachungen in Kraft treten und wie sie letzten Endes im Detail aussehen werden ist allerdings noch nicht sicher. Wer mehr dazu wissen möchte, findet umfassende Informationen zu diesem Thema in der Photovoltaik-Strategie Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Grundsätzlich stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini-PV-Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Nutzer selbst oder durch eine Elektrofachkraft, die manchmal erforderlich ist, um Balkonkraftwerk Fördergelder in Anspruch nehmen zu können.

Tipp: Wer ein vereinfachtes Anmeldeformular nutzt, kann dieses in nur etwa 5 bis 10 Minuten selbst ausfüllen und versenden, benötigt also keinen Fachmann.

Ist das Balkonkraftwerk installiert, erfolgt seine Anmeldung beim eigenen Netzbetreiber, bei dem es sich in der Regel um das örtliche Stadtwerk oder einen Energieversorger handelt.

So lässt sich der zuständige Netzbetreiber für die Anmeldung herausfinden

  • Anruf beim Energieversorger, die Telefonnummer befindet sich in der Regel auf der Stromrechnung.
  • Abfrage in der BDEW Datenbank. Der Netzbetreiber sollte auf der Stromrechnung in Form einer 13-stelligen Code-Nummer angegeben sein. Diese Nummer kann in einer Datenbank Abfrage des „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ abgefragt werden.
  • Abfrage bei der Störungsauskunft. Ebenfalls zielführend für die Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers bei der Balkonkraftwerk Anmeldung ist die Abfrage der eigenen Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft.

Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Markstammdatenregister sind kostenlos möglich.

Im theoretischen Fall, dass der Netzbetreiber ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk bemerkt, werden Nutzer Post erhalten und die Anmeldung nachholen können.

Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber davon etwas mitbekommt.

Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:

  1. Registrierung mithilfe des MaStR Onlineassistenten starten und ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang mit sich selbst als Administrator anlegen.
  2. Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren.

Das eigene Balkonkraftwerk anmelden.Diese drei Schritte dauerten in unserem Test nur rund 20 Minuten.

Wichtig: Soll das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.

 

Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet. 

Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt – unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Steckdosen.

Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.

Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.

Grundsätzlich verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.

Beispielsweise wenn mehrere Solarpaneele an einer Hausfassade angeschraubt werden sollen oder ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.

Aktuell sind in Deutschland nur 600 Watt Balkonkraftwerke erlaubt. Dabei ist allerdings die Leistung des Wechselrichters ausschlaggebend, weil dieser die Einspeisung des Balkonkraftwerks beschränkt. Die Module selbst können mehr als 600 Watt aufweisen, um auch bei geringerer Sonneneinstrahlung eine hohe Einspeiseleistung nahe der durch den Wechselrichter begrenzten 600 Watt zu erzielen.

Denn entgegen der EU-Verordnung, welche 800 Watt als Maximalleistung nennt, gilt in Deutschland durch die VDE-Verordnung 600 Watt als Bagatellgrenze.

In deutschen Haushalten werden normalerweise Sicherungen eingesetzt, die Ströme von 16 Ampere zulassen – damit wird der Betrieb von maximal 3.680 Watt Leistungsabnahme abgesichert (230 Volt * 16 Ampere).

Bei einem Balkonkraftwerk können nun weitere 600 Watt Leistungsabnahme dazu kommen, da es nicht durch den Sicherungsautomaten begrenzt wird, sondern direkt ins Hausnetz einspeist.
Sollten also im unwahrscheinlichen Fall 4.280 Watt Leistungsabnehmer eingeschaltet sein, würden 18,6 Ampere (4.280 Watt / 230 Volt) im Hausnetz fließen, ohne dass die Sicherung greift. Für moderne, normkonforme Elektroinstallationen ist das nicht ausreichend, um einen Kabelbrand zu verursachen.

Lediglich bei einer veralteten Elektroinstallation sollte die Absicherung auf 13 Ampere reduziert werden – bei maximaler Einspeisung des Balkonkraftwerks würden 13+2,6 =15,6 Ampere im Hausnetz fließen, was die Elektroleitungen bedenkenlos aushalten.

Der VDE hat in seiner Norm VDE-AR-N 4105: 2017-07 festgelegt, dass eine Elektrofachkraft die tatsächliche Leitungsbelastung prüfen und die elektrische Installation eines Balkonkraftwerks vornehmen soll. Dies ist aber lediglich für ältere Elektroinstallationen absolut notwendig und eine eigene Montage bei modernen Immobilien eher unbedenklich.

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

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