Neue Regeln für Photovoltaikanlagen auf dem Dach!
Ab dem 1. Februar 2024 gibt es wichtige gesetzliche Änderungen für Hausdach-Photovoltaikanlagen:
- Einspeisevergütung sinkt: Die Vergütungssätze für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, reduzieren sich ab jetzt alle sechs Monate um ein Prozent. Dieser Rückgang beginnt am 1. Februar 2024. Beispiel: Die Vergütung für kleinere Hausdachanlagen beträgt ab diesem Datum 8,11 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
- Null Prozent Mehrwertsteuer bleibt bestehen: Eine positive Nachricht für Anlagenbesitzer! Der im Jahr 2023 auf null Prozent gesenkte Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen bleibt dauerhaft bestehen. Dieser Steuervorteil wurde bereits im Herbst vom Bundesfinanzministerium bestätigt.
- Finanzielle Vorteile und Klimaschutz: Mit diesen Änderungen, den gesunkenen Anlagenkosten und steigenden Strompreisen können Hausbesitzer bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr erzielen. Photovoltaikanlagen bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern erzeugen auch klimafreundlichen Solarstrom. Der selbst erzeugte Strom kann für Haushaltsgeräte, Elektroautos, Wärmepumpen und mehr genutzt werden.
- Wichtig für neue Anlagen: Anlagen, die nach den jeweiligen Stichtagen in Betrieb gehen, erhalten für die nächsten 20 Jahre die reduzierte Vergütung. Beispielhaft beträgt die Vergütung für kleinere Hausdachanlagen ab 1. August 2024 8,03 Cent pro Kilowattstunde.
Fazit: Photovoltaikanlagen auf dem Dach bleiben eine lohnende Investition – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die eigene Finanzen!