Positiv zu vermerken im Jahressteuergesetz:
Ab 2022 entfällt die Ertragsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden und bis 15 kWp auf Wohn- oder Gewerbeeinheiten. Dies erleichtert die Verwaltung und bedeutet steuerliche Entlastung für Gewinne aus neuen Anlagen. Eine erfreuliche Entwicklung! Bei Fragen zur Steuererstattung lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater.