Ab dem 1. Januar 2023 wird das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Neubauten und Parkplätzen mit über 50 Stellplätzen in Rheinland-Pfalz Pflicht. Bauanträge nach diesem Datum müssen mindestens 60% der Dach- oder Stellplatzfläche für Solaranlagen vorsehen. Alternativ können sie auch auf anderen Außenflächen installiert werden. Ausnahmen gelten bei Konflikten mit anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Gebäuden mit weniger als 20 Jahren Nutzungsdauer. Die Entscheidung wurde von der SPD, Grünen und FDP unterstützt, während AfD und Freie Wähler dagegen stimmten und die CDU sich enthielt. Die Solarbranche äußerte Bedenken aufgrund von Lieferengpässen bei Photovoltaik-Modulen aufgrund von Lieferkettenproblemen. #Solarpflicht #RheinlandPfalz #Umweltschutz