Entfall der Ertragssteuer – die Vorteile für Sie

Positiv zu vermerken im Jahressteuergesetz: Ab 2022 entfällt die Ertragsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden und bis 15 kWp auf Wohn- oder Gewerbeeinheiten. Dies erleichtert die Verwaltung und bedeutet steuerliche Entlastung für Gewinne aus neuen Anlagen. Eine erfreuliche Entwicklung! Bei Fragen zur Steuererstattung lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen