Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

2 *Smart Balkonkraftwerk Montage Set 0°-30°

23005
€45
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Produktbeschreibung
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  • Hochwertiges Material: Die Balkon-Halterung besteht aus einer Aluminiumlegierung mit geringem Gewicht. Das Aluminium Profil hat eine Dicke von 2mm, somit wird eine große Tragfähigkeit und starke Stabilität gewährleistet.
  • Kompatibilität: Unsere Balkon-Halterung ist für Solarmodule aller Größen geeignet.
  • Einfach zu installieren & einzustellen: Schnelle Montage mit Edelstahlverschlüssen und präziser Lochplatzierung.
  • Verwendung: geeignet für die Solarpanelhalterung auf Balkonen
  • Die Aufständerung gibt es in Silber
Auf den Merkzettel

 

 

 

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