Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

Balkonkraftwerk 350 Wp | 600 Wp | 800 Wp Ohne Montage Set

23003
€300
lieferbar
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Produktbeschreibung
  • MwSt 0%
  • 20 € Rabatt bei Abholung
  • 1 | 2 x 415 Wp Solarmodule mit 30 Jahren Garantie
  • 1 x Hoymiles 350 W Micro-Wechselrichter ( 12 Jahre Garanite) | 1 x Deye 600 W Micro-Wechselrichter (10 Jahre Garantie) mit WLAN & App | 1 x Hoymiles 800 W Micro-Wechselrichter ( 12 Jahre Garanite)
  • Verlängerung Solarkable (1-2 m)
  • Anschlusskabel 5m(Schuko)
Auf den Merkzettel

 

 

 

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