Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

Balkonkraftwerk 600 Wp

€470
Mini Photovoltaikanlage mit Montage Set | 2x Solarmodule (830 Wp) | 1x Deye Micro Wechselrichter (600 W) mit WLAN
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Produktbeschreibung
  • MwSt 0%
  • 2 x Balkon Montage-Set
  • 2 x 415 Wp Solarmodule mit 30 Jahren Garantie
  • 1 x Deye 600W Micro-Wechselrichter (10 Jahre Garantie) mit WLAN & App
  • Verlängerung Solarkable (1-2 m)
  • Anschlusskabel 5m(Schuko)
Auf den Merkzettel

 

 

 

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