Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

Balkonkraftwerk 840 -1260 Wp

€320
Balkonkraftwerk 840-1260 Wp
lieferbar
1
Zulässige Bestellmenge: 1 bis 10 Artikel
Produktbeschreibung
Lieferumfang für 840 Wp
– 2 x Solarmodul monokristallin a 420Wp in schwarz
Modulmaße 172.1 x 113.4 cm / Hersteller: AE Solar
– 1 600Wp Wechselrichter
– 1 x 5 m Anschlusskabel mit Schukostecker
-1-set Halterung für zwei Module

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Lieferumfang für 1260 Wp
– 3 x Solarmodul monokristallin a 420Wp in schwarz
Modulmaße 172.1 x 113.4 cm / Hersteller: AE Solar
– 1 x 800Wp Wechselrichter
– 1 x 5 m Anschlusskabel mit Schukostecker

-1-set Halterung für drei Module

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Balkonkraftwerk 840 -1260 Wp

 

 

 

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