Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

Flachdach | Ost-West-Grundeinheit | 12,5°

€76
lieferbar
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Produktbeschreibung
1 Set (für 2 PV-Module) / Einzelpreis

Aufgrund seiner einfachen und schnellen Montage eignet sich dieses Material hervorragend für große Flachdächer. Die Grundgeräte sind in Süd- und Ost-West-Aufstellung im Querformat erhältlich.

Vorteile:
1. Ultra schnelle Montage
2. Halbinstallierte Basis Einheiten
3. Aus Zink-Magnesium Stahl gemacht, welches stabiler ist als Aluminium, da es sich selbst repariert und starke Eigenschaften besitzt
4. Standard-Pitchabstand unter Berücksichtigung von Verschattung und Effizienz

Technische Daten:
Materialtyp: Zink-Magnesium-Stahl
Neigung: 12.5°
Ost-Westorientierung

Einrichten: Querformat

Lieferungsumfang:

2x Ost-West-Schienen (für 2 PV-Module) und anderes erforderliches Befestigungsmaterial


Sollten Sie anschließend an einem Angebot interessiert sein, werden wir Ihnen zudem kostenlos eine Planung für Ihr Objekt senden und werden die zusätzlich benötigten Materialien auflisten.

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