Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

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Produktbeschreibung

Mehr als nur ein Netzteil!

Die effiziente, sichere & sorgenfreie Spannungsversorgung - auch beim Stromausfall, nahtloses Umschalten auf Batteriebetrieb für die 24V Installation.

Technische Eckpunkte:

  • 7 x 24VDC Ausgänge a 10A Insgesamt 40A – kurzfristig bis 60A (10 s)
  • Einzeln abgesicherte Ausgänge durch Mini KFZ Sicherungen
  • Integrierte Leistungsmessung der Ausgänge (einzeln und gesamt)
  • Notstrom über externe gänige 36VDC Blei-Säure-Batterien bis 200Ah
  • Hutschienenmontage (18TE)
  • Einstellbare Spannung in der Software (24-27 VDC)
  • Netzanschluss AC 230V
  • Tree Schnittstelle zu vollen Integration in die Loxone Installation
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