Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

Mini-Kurzschiene Photovoltaik 400mm für Metalldach | Aluminiumprofil | Solar

Art.-Nr. 23007
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Produktbeschreibung

Die Ultimate Rail-less Mount ist für alle Arten von Trapez- und Wellblechdächern konzipiert.

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● Ermöglicht eine einfache, schnelle und kostengünstige Installation
● AL6005-T5. hochwertiges eloxiertes Aluminium
● Wasserdichte EPDM-Gummiauflage, keine zusätzliche Schiene erforderlich
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