Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

PV - Erdungsklemme

Art.-Nr. 23014
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Produktbeschreibung

Die PV-Erdungsklemme ist ein wichtiger Bestandteil eines Photovoltaik( PV)-Systems, das zur sicheren Erdung der Solarmodule verwendet wird. Sie wird normalerweise am Rahmen der Module angebracht und sorgt dafür, dass bei einem Fehler im System, wie beispielsweise einem Kurzschluss, die entstehende elektrische Energie sicher in die Erde abgeleitet wird.

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