Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?

Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.

Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.

 

 

 

PV - Kabelklammern

Art.-Nr. 23020
€0,12
Sonderpreis
früher €0,14 Sie sparen 14%
zzgl. Versand
Lieferzeit
Versand: 2–4 Tage
Abholung: morgen, 14:00–16:00
lieferbar
1
Produktbeschreibung

Die PV-Kabelklammern sind speziell für die Befestigung von Solarkabeln an Photovoltaik-Modulrahmen entwickelt worden. Sie dienen dazu, die Kabel sicher und ordentlich in Position zu halten und vor Beschädigungen zu schützen.

Die PV-Kabelklammern bieten eine zuverlässige Fixierung der Kabel und gewährleisten eine gute Zugentlastung. Dadurch wird verhindert, dass die Kabel unter Spannung stehen oder sich lockern. Sie sorgen auch für eine ordentliche und übersichtliche Verlegung der Kabel, was die Wartung und Inspektion der PV-Anlage erleichtert.

Auf den Merkzettel
Gibt es Fragen?
PV - Kabelklammern