Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?

In der Diskussion um die Balkonkraftwerk Anmeldung fällt immer wieder der Begriff „Bagatellgrenze“. Damit ist u. a. die Grenze der erzeugten Menge an Strom gemeint, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.

In Deutschland liegt diese bei 600 Watt, während viele andere EU-Mitglieder wie z. B. Österreich Balkonkraftwerke bis 800 Watt erlauben.

Hinweis: Mitte März 2023 wurden beim ersten von Robert Habeck initiierten PV-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen:

  • Meldepflichten sollen vereinfacht oder aufgehoben werden
  • Schuko-Stecker sollen offiziell als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden
  • Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden
  • Maximalleistung soll auf mehr als 600 Watt angehoben werden
  • Rückwärtsdrehende Zähler sind vorübergehend zu dulden, bis der jeweilige Zähler getauscht ist

Wann genau diese Vereinfachungen in Kraft treten und wie sie letzten Endes im Detail aussehen werden ist allerdings noch nicht sicher. Wer mehr dazu wissen möchte, findet umfassende Informationen zu diesem Thema in der Photovoltaik-Strategie Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

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