Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:
- Registrierung mithilfe des MaStR Onlineassistenten starten und ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang mit sich selbst als Administrator anlegen.
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren.
Das eigene Balkonkraftwerk anmelden.Diese drei Schritte dauerten in unserem Test nur rund 20 Minuten.
Wichtig: Soll das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werde.
Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.